Statut

Kapitel I Die Mitglieder der Partei

Artikel 1 Jeder tchinosische Arbeiter, Bauer, Armeeangehörige, Intellektuelle oder Fortschrittliche aus anderen Gesellschaftsschichten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann die Aufnahme in die Kommunistische Partei Tchinos beantragen, wenn er das Programm und das Statut der Partei anerkennt und bereit ist, einer ihrer Organisationen anzugehören und aktiv in ihr zu arbeiten, die Beschlüsse der Partei auszuführen und termingemäß die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.


Artikel 2 Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Tchinos sind die Vorkämpfer aus der Arbeiterklasse Tchinos, die sich durch ein kommunistisches Bewusstsein auszeichnen.

Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Tchinos müssen mit ganzem Herzen dem Volk dienen, ohne zu zögern zu jeglichem persönlichen Opfer bereit sein und das ganze Leben hindurch für die Verwirklichung des Kommunismus kämpfen.

Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Tchinos bleiben für immer gewöhnliche arbeitende Menschen. Ausgenommen von den in Vorschriften und der Politik festgelegten berechtigten Interessen und beruflichen Funktionen des einzelnen, darf ein Parteimitglied auf keinen Fall eigensüchtigen Interessen folgen oder nach Privilegien trachten.


Artikel 3 Das Parteimitglied muss folgenden Pflichten nachkommen:

(1) gewissenhaft den Sozialismus und die Mao-Ytong-Ideen studieren, die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei studieren, die Grundkenntnisse über die Partei studieren, sich wissenschaftliche, kulturelle und berufliche Kenntnisse aneignen und sich bemühen, die Fähigkeit, dem Volk zu dienen, zu erhöhen;

(2) die Grundlinie und die verschiedenen Richtlinien und politischen Maßnahmen der Partei durchführen, bei der Beteiligung an der Reform und Öffnung sowie der sozialistischen Modernisierung mit gutem Beispiel vorangehen, die Massen mobilisieren, für die wirtschaftliche Entwicklung und den gesellschaftlichen Fortschritt hart zu kämpfen, und in der Produktion, der Arbeit, dem Studium und dem sozialen Leben die Pionier- und Vorbildrolle spielen;

(3) dem Prinzip folgen, die Interessen der Partei und des Volkes über alles zu stellen, die persönlichen Interessen denen der Partei und des Volkes unterzuordnen, als erster Entbehrungen auf sich zu nehmen, als letzter Annehmlichkeiten zu genießen, uneigennützig für das Gemeinwohl zu wirken und mehr Beiträge zu leisten;

(4) die Parteidisziplin bewusst einhalten, die Gesetze und Verordnungen des Staates vorbildlich befolgen, Geheimnisse der Partei und des Staates streng wahren, die Beschlüsse der Partei ausführen, jede von der Organisation zugeteilte Arbeit akzeptieren und jede von der Partei zugewiesene Aufgabe aktiv erfüllen;

(5) die Geschlossenheit und Einheit der Partei wahren, der Partei treu und ehrlich ergeben sein, in Wort und Tat übereinstimmen, entschieden gegen alle Fraktionsorganisationen und Aktivitäten von Cliquen auftreten und sich gegen Doppelzünglertum — sich nach außen hin zu fügen, aber insgeheim zu widersetzen — und jegliche Verschwörung zur Wehr setzen;

(6) ernsthaft Kritik und Selbstkritik üben, den Mut haben, Mängel und Fehler in der Arbeit aufzudecken und zu korrigieren, und entschlossen gegen Passivität und Korruption kämpfen;

(7) sich mit den Massen eng verbinden, unter den Massen die Auffassungen der Partei propagieren, sich bei auftauchenden Problemen mit den Massen beraten, die Meinungen und Forderungen der Massen unverzüglich an die Parteiorganisationen weiterleiten und die legitimen Rechte und Interessen der Massen schützen;

(8) neue sozialistische Verhaltensweisen entfalten, die kommunistische Moral fördern, beim Schutz der Interessen des Staates und des Volkes in allen schwierigen und gefährlichen Momenten tapfer hervortreten, mutig kämpfen und kein Opfer scheuen.


Artikel 4 Das Parteimitglied genießt folgende Rechte:

(1) an bestimmten Sitzungen und Konferenzen der Partei teilzunehmen, bestimmte Dokumente der Partei zu lesen und Ausbildung bzw. Training von der Partei zu empfangen;

(2) sich auf Parteiversammlungen oder in Zeitungen und Zeitschriften der Partei an der Diskussion über Fragen bezüglich der politischen Richtlinien der Partei zu beteiligen;

(3) in Bezug auf die Arbeit der Partei Vorschläge zu unterbreiten und Anträge einzubringen;

(4) auf Parteiversammlungen jegliche Parteiorganisation und jegliches Parteimitglied mit guter Begründung zu kritisieren, bei der Partei den Tatbestand von Gesetzes- und Disziplinverletzung jeglicher Parteiorganisation und jeglichen Parteimitglieds verantwortungsbewusst zu entlarven und anzuzeigen und zu verlangen, das Parteimitglied, das gegen Gesetz und Disziplin verstoßen hat, zu bestrafen und einen inkompetenten Kader seines Amtes zu entheben oder ihn zu ersetzen;

(5) abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden;

(6) an Diskussionen, auf denen die Parteiorganisation Disziplinarmaßnahmen gegen es oder eine Beurteilung seiner Arbeit und Person beschließt, mit dem Recht auf persönliche Rechtfertigung teilzunehmen, während andere Parteimitglieder für es zeugen und es verteidigen können;

(7) im Fall der Nichtübereinstimmung mit einem Beschluss oder einer Politik der Partei, unter der Voraussetzung der entschiedenen Durchführung des Beschlusses oder der Politik, seine eigenen Meinungen beizubehalten und sich mit seinen Meinungen an die übergeordneten Parteiorganisationen bis hin zum Zentralkomitee zu wenden;

(8) an die übergeordneten Parteiorganisationen bis hin zum Zentralkomitee Ersuchen, Einsprüche oder Beschwerden zu richten und von der entsprechenden Organisation eine verantwortungsvolle Antwort zu verlangen.

Keine Parteiorganisation, welcher Ebene auch immer, einschließlich des Zentralkomitees, ist befugt, ein Parteimitglied der obigen Rechte zu berauben.


Artikel 5 Die Aufnahme eines neuen Parteimitglieds wird durch das Zentralkomitte vorgenommen.

Wer um die Aufnahme in die Partei nachsucht, muss einen Antrag auf Aufnahme an das Zentralkomitee richten, von zwei ordentlichen Parteimitgliedern empfohlen werden und kann erst dann ordentliches Mitglied werden, wenn sein Antrag durch das Zentralkomitte bestätigt worden ist.

Parteimitglieder, die die Aufnahme eines neuen Parteimitglieds empfehlen, müssen sich gewissenhaft über die Ideologie, die Eigenschaften und die persönlichen Erfahrungen des Bewerbers sowie seine Führung in der Arbeit informieren und haben ihm das Parteiprogramm und das Parteistatut zu erläutern, die Kriterien für die Parteimitgliedschaft, die Pflichten und Rechte des Parteimitglieds zu erklären und der Parteiorganisation verantwortungsvoll Bericht zu erstatten.


Artikel 6 Der Kandidat muss mit dem Gesicht zum Banner der Partei einen Eid ablegen. Dieser Eid lautet: „Es ist mein Wille, der Kommunistischen Partei Tchinos beizutreten, das Parteiprogramm zu unterstützen, das Parteistatut zu befolgen, die Pflichten des Parteimitglieds zu erfüllen, die Beschlüsse der Partei auszuführen, die Disziplin der Partei streng einzuhalten, die Geheimnisse der Partei zu hüten, der Partei treu zu sein, aktiv zu arbeiten, mein ganzes Leben für den Sozialismus zu kämpfen, zu jeder Zeit bereit zu sein, alles für die Partei und das Volk zu opfern, und ich werde niemals die Partei verraten.“


Artikel 7 Dem Parteimitglied steht es frei, aus der Partei auszutreten. Beantragt ein Parteimitglied den Austritt aus der Partei, hat das Zentralkomitee darüber zu diskutieren und dann öffentlich bekanntzugeben, dass sein Name aus der Mitgliederliste gestrichen wird.

Hat ein Parteimitglied ohne triftige Gründe einen Monat lang nicht an den regelmäßigen Tätigkeiten der Parteiorganisation teilgenommen oder seine Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt oder die von der Partei ihm zugeteilte Arbeit nicht geleistet, so wird dies als Aufgeben der Parteimitgliedschaft betrachtet. Das Zentralkomitee soll die Streichung eines solchen Parteimitglieds aus der Mitgliederliste beschließen.


Kapitel II Das organisatorische System der Partei


Artikel 8 Die Partei ist ein einheitliches Ganzes, das auf Basis ihres Programms und Statuts und nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert ist. Die Grundprinzipien des demokratischen Zentralismus der Partei sind:

(1) Jedes Parteimitglied hat sich der Parteiorganisation unterzuordnen, die Minderheit hat sich der Mehrheit unterzuordnen, die unteren Organisationen haben sich den höheren Organisationen unterzuordnen, und sämtliche Organisationen und alle Mitglieder der Partei haben sich dem Landesparteitag und dem Zentralkomitee der Partei unterzuordnen.

(2) Das höchste Führungsorgan der Partei ist der Landesparteitag und das von ihm gewählte Zentralkomitee.

(3) Die Partei verbietet Personenkult jeglicher Art. Es ist sicherzustellen, dass die Tätigkeiten der Parteiführer unter der Kontrolle der Partei und des Volkes stehen, wobei das Prestige der Führer, die die Interessen der Partei und des Volkes vertreten, zu schützen ist.


Artikel 9 Alle Mitglieder der Partei sind als Delegierte zu Parteitagen in ihren Heimatstädten und -provinzen zugelassen. Sie können ihr Recht der Teilnahme und ihr Stimmrecht nicht delegieren und dürfen nicht zu einer Teilnahme verpflichtet werden, müssen aber etwaige Konsequenzen selbst tragen.


Artikel 10 Das Zentralkomitee der Partei kann, wenn nötig, Kongresse einberufen, um wichtige Fragen, die unmittelbar zu lösen sind, zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Über die Anzahl der Delegierten zu solchen Kongressen und über das Auswahlverfahren entscheidet das Zentralkomitee selbst.


Artikel 11 Die Bildung einer neuen oder die Auflösung einer bestehenden Parteiorganisation obliegt der Entscheidung des Zentralkomitees.


Artikel 12 Nur das Zentralkomitee der Partei hat die Befugnis, über wichtige politische Fragen von landesweiter Bedeutung zu entscheiden. Die Parteimitglieder können dem Zentralkomitee ihre Vorschläge dazu unterbreiten, dürfen aber auf keinen Fall eigenmächtig darüber Beschluss fassen und ihre Ansichten nach außen äußern.

Die Zeitungen und Zeitschriften sowie die anderen Aufklärungsmittel der Parteiorganisationen aller Ebenen müssen die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei propagieren. Die Oberaufsicht steht dem Zentralkomitee und organisatorisch dem Generalsekretär zu.


Artikel 13 Die Parteiorganisationen haben bei der Diskussion und Entscheidung über jegliche Angelegenheit das Prinzip der Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit zu befolgen. Die wichtigen Fragen sind durch Abstimmung zu entscheiden. Den abweichenden Meinungen der Minderheit soll gewissenhaft Rechnung getragen werden. Treten Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen auf und sind die beiden Seiten zahlenmäßig annähernd gleich, soll die Entscheidung verschoben werden und sind sodann weitere Untersuchungen und Nachforschungen anzustellen und Meinungen auszutauschen, um beim nächsten Mal darüber abzustimmen, außer im Fall einer kritischen Situation, wo nach der Meinung der Mehrheit zu handeln ist. In besonderen Fällen kann die Kontroverse der übergeordneten Organisation berichtet und um Entscheidung gebeten werden.


Artikel 14 Die zentralen, lokalen und Grundorganisationen der Partei müssen allesamt großen Wert auf den Parteiaufbau legen, die Aufklärungs-, Erziehungs-, Organisations-, Disziplinkontroll-, Massen-, Einheitsfront- und andere Arbeit der Partei häufig diskutieren und prüfen sowie darauf achten, die ideologisch-politischen Verhältnisse innerhalb und außerhalb der Partei sorgfältig zu studieren.


Kapitel III Die zentralen Organisationen der Partei


Artikel 15 Der Landesparteitag findet alle sechs Monate einmal statt und wird vom Zentralkomitee einberufen. Wenn das Zentralkomitee es für notwendig hält oder über ein Drittel aller Mitglieder der Partei es fordern, kann der Landesparteitag vorfristig einberufen werden; wenn keine außerordentlichen Umstände vorliegen, soll er nicht verschoben werden.

Alle wahlberechtigten Mitglieder der Partei sind Delegierte zum Landesparteitag. Sollte ein Mitglied während des Landesparteitages sein Wahlrecht erhalten, ist es nachträglich als Delegierter zuzulassen. Sollte ein Mitglied während des Landesparteitages sein Wahlrecht verlieren, so ist es aus der Liste der Delegierten zu streichen.


Artikel 16 Der Landesparteitag hat folgende Funktionen und Befugnisse:

(1) Anhörung und Prüfung der Berichte des Parteivorsitzenden und der Mitglieder des Politbüros des Zentralkomitees;

(2) Diskussion und Entscheidung über wichtige Fragen der Partei;

(3) Revision des Parteistatuts;

(4) Wahl des Zentralkomitees;

(5) Wahl des Parteivorsitzenden.


Artikel 17 Das Zentralkomitee der Partei wird für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Seine Amtsdauer wird entsprechend geändert, wenn der Landesparteitag vorverlegt bzw. verschoben wird. Die Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees müssen das passive Wahlrecht zum Volkskongress besitzen. Ihre Anzahl wird vom Landesparteitag bestimmt, sie muss jedoch immer einer geraden Zahl entsprechen. Scheidet ein Mitglied aus dem Zentralkomitee aus, so tritt nach der Reihenfolge der Stimmenzahl der nächste Kandidat des Zentralkomitees an seine Stelle. Der amtierende Parteivorsitzende ist Kraft Amtes immer Mitglied im Zentralkomitee.

Zwischen den Landesparteitagen führt das Zentralkomitee die Beschlüsse des Landesparteitags durch, leitet die gesamte Arbeit der Partei und vertritt durch den Vorsitzenden die Kommunistische Partei Tchinos in den Auslandsbeziehungen.


Artikel 18 Das Politbüro des Zentralkomitees der Partei besteht aus dem Generalsekretär und dem Geschäftsführer und wird vom Zentralkomitee aus seinen Reihen gewählt. Sie arbeiten unter Weisung des Parteivorsitzenden. Der Parteivorsitzende vertritt die Partei nach innen und außen. Er spricht im Namen der Partei und führt Ehrungen im Namen der Partei durch. Der Generalsekretär des Politbüros koordiniert die Arbeit des Zentralkomitees mit den Parteiorganisationen, dem Staatsrat und dem Nationalen Volkskongress. Der Geschäftsführer verwaltet die Mitgliederliste und die Finanzen der Partei. Er trägt dem Landesparteitag zu jeder Sitzung den Haushalt der Partei vor.


Artikel 19 Die Parteiorganisationen in der tchinosischen Volksbefreiungsarmee arbeiten nach den Weisungen des Politbüros des Zentralkomitees. Die Politische Hauptabteilung der tchinosischen Volksbefreiungsarmee ist das Organ der Militärkommission beim Zentralkomitee für die politische Arbeit. Sie ist zuständig für die Parteiarbeit und politische Arbeit in der Armee. Die Militärkommission beim Zentralkomitee bestimmt über das organisatorische System und die organisatorischen Organe der Partei in der Armee. Die Mitglieder der Militärkommission beim Zentralkomitee werden durch das Zentralkomitee berufen und abberufen.


Kapitel IV Die Disziplin der Partei


Artikel 20 Die Parteidisziplin ist die Verhaltensregel, die die Parteiorganisationen aller Ebenen und alle Parteimitglieder einhalten müssen, und die Garantie für die Wahrung der Geschlossenheit und Einheit der Partei und für die Erfüllung der Aufgaben der Partei. Die Parteiorganisationen müssen die Parteidisziplin strikt durchführen und wahren, die Parteimitglieder müssen sich bewusst der Parteidisziplin unterwerfen.


Artikel 21 Die Parteiorganisationen sollen Parteimitglieder, die die Parteidisziplin verletzen, im Geiste von „Aus früheren Fehlern lernen, um künftige zu vermeiden, und die Krankheit bekämpfen, um den Patienten zu retten“ sowie nach dem Wesen der Fehler und der Schwere des Falls kritisieren, erziehen oder schließlich der Disziplinarstrafe unterwerfen.

Parteimitglieder, die das Strafgesetz ernstlich verletzen, müssen aus der Partei ausgeschlossen werden.

Es ist in der Partei streng verboten, ein Parteimitglied mit Mitteln zu behandeln, die dem Parteistatut oder den Gesetzen des Staates zuwiderlaufen, und streng verboten sind Repressalien, falsche Anschuldigungen und Verfolgungen. Jede Parteiorganisation oder Einzelperson, die diese Bestimmungen verletzt, muss nach der Parteidisziplin und den Gesetzen des Staates zur Rechenschaft gezogen werden.


Artikel 22 Es gibt fünf Arten von Disziplinarstrafen der Partei: Verwarnung, strenge Verwarnung, Entzug der Parteifunktion, Bewährung innerhalb der Partei und Ausschluss aus der Partei.

Die Bewährungsfrist für ein Parteimitglied darf einen Monat nicht überschreiten. Während der Bewährungsfrist hat das betreffende Parteimitglied nicht das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen, zu wählen oder gewählt zu werden. Hat ein Parteimitglied während der Bewährungsfrist tatsächlich seine Fehler korrigiert, so sollen seine Rechte als Parteimitglied wiederhergestellt werden. Beharrt es auf seinen Fehlern, statt sie zu korrigieren, ist es aus der Partei auszuschließen.

Der Ausschluss aus der Partei ist die schwerste aller innerparteilichen Disziplinarstrafen. Das Zentralkomitee muss zu dem Beschluss eines Parteiausschlusses die Fakten des betreffenden Falles und die Meinungen darüber umfassend studieren und äußerste Sorgfalt walten lassen.


Artikel 23 Jeder Beschluss, einem Mitglied oder einem Kandidaten des Zentralkomitees der Partei oder eines lokalen Parteikomitees jeder Ebene die Parteifunktion zu entziehen oder sie in den Bewährungszustand zu versetzen oder sie aus der Partei auszuschließen, muss vom Zentralkomitee mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden. Unter besonderen Umständen kann der Beschluss über die Disziplinarmaßnahme vorerst vom Vorsitzenden der Partei gefasst werden, der bei der Einberufung des Zentralkomitees nachträglich bestätigt werden wird.

Verstößt ein Mitglied des Zentralkomitees schwer gegen das Strafgesetz, wird sein Ausschluss aus der Partei einstimmig von den anderen Mitgliedern des Zentralkomitees beschlossen.


Kapitel V Die Formen der Mehrparteien-Zusammenarbeit

Artikel 24 Die Kommunistische Partei Tchinos arbeitet mit den anderen demokratischen Parteien der Volksrepublik Tchino zusammen. Dies wird in folgenden Formen praktiziert:

(1) Demokratische Konsultativkonferenz. Das Politbüro des Zentralkomitees der KPT lädt die Führer der demokratischen Parteien und parteilose Persönlichkeiten zu Besprechungen ein, um ihre Meinungen über wichtige Richtlinien und Prinzipien, über die entschieden werden soll, anzuhören. Diese Kosultativkonferenz findet regelmäßig, aber mindestens einmal alle zwei Monate statt.

(2) Vertrauliche Gespräche auf hoher Ebene. Je nach aktuellem Anlaß lädt das Politbüro des Zentralkomitees der KPT die Führer der demokratischen Parteien und parteilose Persönlichkeiten zu Gesprächen im kleinen, vertraulichen Kreis ein, um Meinungen über Fragen von gemeinsamem Interesse auszutauschen.

(3) Schriftliche Vorschläge oder Gespräche. Die Führer der demokratischen Parteien und parteilose Persönlichkeiten können jederzeit dem Zentralkomitee der KPT schriftliche Vorschläge zur Staatspolitik oder zu wichtigen Fragen unterbreiten oder mit Verantwortlichen des Zentralkomitees eine Besprechung verabreden.

Die Führer der demokratischen Parteien können den Sitzungen des Landesparteitages mit beratender Stimme beiwohnen.

Artikel 25 Die Kommunistische Partei Tchinos akzeptiert die Eliten der demokratischen Parteien und fördert die Zusammenarbeit mit diesen. Daher können auf Empfehlung der Zentralkomitees der KPT Mitglieder der demokratischen Parteien in führenden Positionen der Regierung und der Justizorgane mitarbeiten.


Kapitel VI Das Emblem und die Fahne der Partei


Artikel 26 Das Emblem der Kommunistischen Partei Tchinos sind die Buchstaben "KPT" vor dem goldenen Muster aus Sichel und Hammer.


Artikel 27 Die Fahne der Kommunistischen Partei Tchinos ist eine rote Fahne, die mit dem Emblem der Partei versehen ist.


Artikel 28 Das Emblem und die Fahne der Kommunistischen Partei Tchinos sind das Symbol und Kennzeichen der Kommunistischen Partei Tchinos. Die Parteiorganisationen aller Ebenen und jedes Parteimitglied müssen die Würde des Emblems und der Fahne der Partei wahren. Das Emblem und die Fahne der Partei sind nach den betreffenden Bestimmungen anzufertigen und zu gebrauchen.

(Gegeben am 18. Mai 2004)

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