Statut
Kapitel I Die Mitglieder der Partei
Artikel 1 Jeder tchinosische Arbeiter, Bauer, Armeeangehörige,
Intellektuelle oder Fortschrittliche aus anderen Gesellschaftsschichten, der
das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann die Aufnahme in die Kommunistische Partei
Tchinos beantragen, wenn er das Programm und das Statut der Partei anerkennt
und bereit ist, einer ihrer Organisationen anzugehören und aktiv in ihr
zu arbeiten, die Beschlüsse der Partei auszuführen und termingemäß
die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.
Artikel 2 Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Tchinos
sind die Vorkämpfer aus der Arbeiterklasse Tchinos, die sich durch ein
kommunistisches Bewusstsein auszeichnen.
Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Tchinos müssen mit ganzem Herzen
dem Volk dienen, ohne zu zögern zu jeglichem persönlichen Opfer bereit
sein und das ganze Leben hindurch für die Verwirklichung des Kommunismus
kämpfen.
Die Mitglieder der Kommunistischen Partei Tchinos bleiben für immer gewöhnliche
arbeitende Menschen. Ausgenommen von den in Vorschriften und der Politik festgelegten
berechtigten Interessen und beruflichen Funktionen des einzelnen, darf ein Parteimitglied
auf keinen Fall eigensüchtigen Interessen folgen oder nach Privilegien
trachten.
Artikel 3 Das Parteimitglied muss folgenden Pflichten nachkommen:
(1) gewissenhaft den Sozialismus und die Mao-Ytong-Ideen studieren,
die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei studieren,
die Grundkenntnisse über die Partei studieren, sich wissenschaftliche,
kulturelle und berufliche Kenntnisse aneignen und sich bemühen, die Fähigkeit,
dem Volk zu dienen, zu erhöhen;
(2) die Grundlinie und die verschiedenen Richtlinien und politischen
Maßnahmen der Partei durchführen, bei der Beteiligung an der Reform
und Öffnung sowie der sozialistischen Modernisierung mit gutem Beispiel
vorangehen, die Massen mobilisieren, für die wirtschaftliche Entwicklung
und den gesellschaftlichen Fortschritt hart zu kämpfen, und in der Produktion,
der Arbeit, dem Studium und dem sozialen Leben die Pionier- und Vorbildrolle
spielen;
(3) dem Prinzip folgen, die Interessen der Partei und des Volkes über
alles zu stellen, die persönlichen Interessen denen der Partei und des
Volkes unterzuordnen, als erster Entbehrungen auf sich zu nehmen, als letzter
Annehmlichkeiten zu genießen, uneigennützig für das Gemeinwohl
zu wirken und mehr Beiträge zu leisten;
(4) die Parteidisziplin bewusst einhalten, die Gesetze und Verordnungen
des Staates vorbildlich befolgen, Geheimnisse der Partei und des Staates streng
wahren, die Beschlüsse der Partei ausführen, jede von der Organisation
zugeteilte Arbeit akzeptieren und jede von der Partei zugewiesene Aufgabe aktiv
erfüllen;
(5) die Geschlossenheit und Einheit der Partei wahren, der Partei
treu und ehrlich ergeben sein, in Wort und Tat übereinstimmen, entschieden
gegen alle Fraktionsorganisationen und Aktivitäten von Cliquen auftreten
und sich gegen Doppelzünglertum — sich nach außen hin zu fügen,
aber insgeheim zu widersetzen — und jegliche Verschwörung zur Wehr
setzen;
(6) ernsthaft Kritik und Selbstkritik üben, den Mut haben, Mängel
und Fehler in der Arbeit aufzudecken und zu korrigieren, und entschlossen gegen
Passivität und Korruption kämpfen;
(7) sich mit den Massen eng verbinden, unter den Massen die Auffassungen
der Partei propagieren, sich bei auftauchenden Problemen mit den Massen beraten,
die Meinungen und Forderungen der Massen unverzüglich an die Parteiorganisationen
weiterleiten und die legitimen Rechte und Interessen der Massen schützen;
(8) neue sozialistische Verhaltensweisen entfalten, die kommunistische
Moral fördern, beim Schutz der Interessen des Staates und des Volkes in
allen schwierigen und gefährlichen Momenten tapfer hervortreten, mutig
kämpfen und kein Opfer scheuen.
Artikel 4 Das Parteimitglied genießt folgende Rechte:
(1) an bestimmten Sitzungen und Konferenzen der Partei teilzunehmen,
bestimmte Dokumente der Partei zu lesen und Ausbildung bzw. Training von der
Partei zu empfangen;
(2) sich auf Parteiversammlungen oder in Zeitungen und Zeitschriften
der Partei an der Diskussion über Fragen bezüglich der politischen
Richtlinien der Partei zu beteiligen;
(3) in Bezug auf die Arbeit der Partei Vorschläge zu unterbreiten
und Anträge einzubringen;
(4) auf Parteiversammlungen jegliche Parteiorganisation und jegliches
Parteimitglied mit guter Begründung zu kritisieren, bei der Partei den
Tatbestand von Gesetzes- und Disziplinverletzung jeglicher Parteiorganisation
und jeglichen Parteimitglieds verantwortungsbewusst zu entlarven und anzuzeigen
und zu verlangen, das Parteimitglied, das gegen Gesetz und Disziplin verstoßen
hat, zu bestrafen und einen inkompetenten Kader seines Amtes zu entheben oder
ihn zu ersetzen;
(5) abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden;
(6) an Diskussionen, auf denen die Parteiorganisation Disziplinarmaßnahmen
gegen es oder eine Beurteilung seiner Arbeit und Person beschließt, mit
dem Recht auf persönliche Rechtfertigung teilzunehmen, während andere
Parteimitglieder für es zeugen und es verteidigen können;
(7) im Fall der Nichtübereinstimmung mit einem Beschluss oder
einer Politik der Partei, unter der Voraussetzung der entschiedenen Durchführung
des Beschlusses oder der Politik, seine eigenen Meinungen beizubehalten und
sich mit seinen Meinungen an die übergeordneten Parteiorganisationen bis
hin zum Zentralkomitee zu wenden;
(8) an die übergeordneten Parteiorganisationen bis hin zum Zentralkomitee
Ersuchen, Einsprüche oder Beschwerden zu richten und von der entsprechenden
Organisation eine verantwortungsvolle Antwort zu verlangen.
Keine Parteiorganisation, welcher Ebene auch immer, einschließlich des
Zentralkomitees, ist befugt, ein Parteimitglied der obigen Rechte zu berauben.
Artikel 5 Die Aufnahme eines neuen Parteimitglieds wird durch
das Zentralkomitte vorgenommen.
Wer um die Aufnahme in die Partei nachsucht, muss einen Antrag auf Aufnahme
an das Zentralkomitee richten, von zwei ordentlichen Parteimitgliedern empfohlen
werden und kann erst dann ordentliches Mitglied werden, wenn sein Antrag durch
das Zentralkomitte bestätigt worden ist.
Parteimitglieder, die die Aufnahme eines neuen Parteimitglieds empfehlen, müssen
sich gewissenhaft über die Ideologie, die Eigenschaften und die persönlichen
Erfahrungen des Bewerbers sowie seine Führung in der Arbeit informieren
und haben ihm das Parteiprogramm und das Parteistatut zu erläutern, die
Kriterien für die Parteimitgliedschaft, die Pflichten und Rechte des Parteimitglieds
zu erklären und der Parteiorganisation verantwortungsvoll Bericht zu erstatten.
Artikel 6 Der Kandidat muss mit dem Gesicht zum Banner der
Partei einen Eid ablegen. Dieser Eid lautet: „Es ist mein Wille, der Kommunistischen
Partei Tchinos beizutreten, das Parteiprogramm zu unterstützen, das Parteistatut
zu befolgen, die Pflichten des Parteimitglieds zu erfüllen, die Beschlüsse
der Partei auszuführen, die Disziplin der Partei streng einzuhalten, die
Geheimnisse der Partei zu hüten, der Partei treu zu sein, aktiv zu arbeiten,
mein ganzes Leben für den Sozialismus zu kämpfen, zu jeder Zeit bereit
zu sein, alles für die Partei und das Volk zu opfern, und ich werde niemals
die Partei verraten.“
Artikel 7 Dem Parteimitglied steht es frei, aus der Partei
auszutreten. Beantragt ein Parteimitglied den Austritt aus der Partei, hat das
Zentralkomitee darüber zu diskutieren und dann öffentlich bekanntzugeben,
dass sein Name aus der Mitgliederliste gestrichen wird.
Hat ein Parteimitglied ohne triftige Gründe einen Monat lang nicht an
den regelmäßigen Tätigkeiten der Parteiorganisation teilgenommen
oder seine Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt oder die von der Partei ihm
zugeteilte Arbeit nicht geleistet, so wird dies als Aufgeben der Parteimitgliedschaft
betrachtet. Das Zentralkomitee soll die Streichung eines solchen Parteimitglieds
aus der Mitgliederliste beschließen.
Kapitel II Das organisatorische System der Partei
Artikel 8 Die Partei ist ein einheitliches Ganzes, das auf
Basis ihres Programms und Statuts und nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus
organisiert ist. Die Grundprinzipien des demokratischen Zentralismus der Partei
sind:
(1) Jedes Parteimitglied hat sich der Parteiorganisation unterzuordnen,
die Minderheit hat sich der Mehrheit unterzuordnen, die unteren Organisationen
haben sich den höheren Organisationen unterzuordnen, und sämtliche
Organisationen und alle Mitglieder der Partei haben sich dem Landesparteitag
und dem Zentralkomitee der Partei unterzuordnen.
(2) Das höchste Führungsorgan der Partei ist der Landesparteitag
und das von ihm gewählte Zentralkomitee.
(3) Die Partei verbietet Personenkult jeglicher Art. Es ist sicherzustellen,
dass die Tätigkeiten der Parteiführer unter der Kontrolle der Partei
und des Volkes stehen, wobei das Prestige der Führer, die die Interessen
der Partei und des Volkes vertreten, zu schützen ist.
Artikel 9 Alle Mitglieder der Partei sind als Delegierte zu
Parteitagen in ihren Heimatstädten und -provinzen zugelassen. Sie können
ihr Recht der Teilnahme und ihr Stimmrecht nicht delegieren und dürfen
nicht zu einer Teilnahme verpflichtet werden, müssen aber etwaige Konsequenzen
selbst tragen.
Artikel 10 Das Zentralkomitee der Partei kann, wenn nötig,
Kongresse einberufen, um wichtige Fragen, die unmittelbar zu lösen sind,
zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Über die Anzahl der Delegierten
zu solchen Kongressen und über das Auswahlverfahren entscheidet das Zentralkomitee
selbst.
Artikel 11 Die Bildung einer neuen oder die Auflösung
einer bestehenden Parteiorganisation obliegt der Entscheidung des Zentralkomitees.
Artikel 12 Nur das Zentralkomitee der Partei hat die Befugnis,
über wichtige politische Fragen von landesweiter Bedeutung zu entscheiden.
Die Parteimitglieder können dem Zentralkomitee ihre Vorschläge dazu
unterbreiten, dürfen aber auf keinen Fall eigenmächtig darüber
Beschluss fassen und ihre Ansichten nach außen äußern.
Die Zeitungen und Zeitschriften sowie die anderen Aufklärungsmittel der
Parteiorganisationen aller Ebenen müssen die Linie, die Richtlinien, die
Politik und die Beschlüsse der Partei propagieren. Die Oberaufsicht steht
dem Zentralkomitee und organisatorisch dem Generalsekretär zu.
Artikel 13 Die Parteiorganisationen haben bei der Diskussion
und Entscheidung über jegliche Angelegenheit das Prinzip der Unterordnung
der Minderheit unter die Mehrheit zu befolgen. Die wichtigen Fragen sind durch
Abstimmung zu entscheiden. Den abweichenden Meinungen der Minderheit soll gewissenhaft
Rechnung getragen werden. Treten Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen
auf und sind die beiden Seiten zahlenmäßig annähernd gleich,
soll die Entscheidung verschoben werden und sind sodann weitere Untersuchungen
und Nachforschungen anzustellen und Meinungen auszutauschen, um beim nächsten
Mal darüber abzustimmen, außer im Fall einer kritischen Situation,
wo nach der Meinung der Mehrheit zu handeln ist. In besonderen Fällen kann
die Kontroverse der übergeordneten Organisation berichtet und um Entscheidung
gebeten werden.
Artikel 14 Die zentralen, lokalen und Grundorganisationen der
Partei müssen allesamt großen Wert auf den Parteiaufbau legen, die
Aufklärungs-, Erziehungs-, Organisations-, Disziplinkontroll-, Massen-,
Einheitsfront- und andere Arbeit der Partei häufig diskutieren und prüfen
sowie darauf achten, die ideologisch-politischen Verhältnisse innerhalb
und außerhalb der Partei sorgfältig zu studieren.
Kapitel III Die zentralen Organisationen der Partei
Artikel 15 Der Landesparteitag findet alle sechs Monate einmal
statt und wird vom Zentralkomitee einberufen. Wenn das Zentralkomitee es für
notwendig hält oder über ein Drittel aller Mitglieder der Partei es
fordern, kann der Landesparteitag vorfristig einberufen werden; wenn keine außerordentlichen
Umstände vorliegen, soll er nicht verschoben werden.
Alle wahlberechtigten Mitglieder der Partei sind Delegierte zum Landesparteitag.
Sollte ein Mitglied während des Landesparteitages sein Wahlrecht erhalten,
ist es nachträglich als Delegierter zuzulassen. Sollte ein Mitglied während
des Landesparteitages sein Wahlrecht verlieren, so ist es aus der Liste der
Delegierten zu streichen.
Artikel 16 Der Landesparteitag hat folgende Funktionen und
Befugnisse:
(1) Anhörung und Prüfung der Berichte des Parteivorsitzenden
und der Mitglieder des Politbüros des Zentralkomitees;
(2) Diskussion und Entscheidung über wichtige Fragen der Partei;
(3) Revision des Parteistatuts;
(4) Wahl des Zentralkomitees;
(5) Wahl des Parteivorsitzenden.
Artikel 17 Das Zentralkomitee der Partei wird für die
Dauer von sechs Monaten gewählt. Seine Amtsdauer wird entsprechend geändert,
wenn der Landesparteitag vorverlegt bzw. verschoben wird. Die Mitglieder und
Kandidaten des Zentralkomitees müssen das passive Wahlrecht zum Volkskongress
besitzen. Ihre Anzahl wird vom Landesparteitag bestimmt, sie muss jedoch immer
einer geraden Zahl entsprechen. Scheidet ein Mitglied aus dem Zentralkomitee
aus, so tritt nach der Reihenfolge der Stimmenzahl der nächste Kandidat
des Zentralkomitees an seine Stelle. Der amtierende Parteivorsitzende ist Kraft
Amtes immer Mitglied im Zentralkomitee.
Zwischen den Landesparteitagen führt das Zentralkomitee die Beschlüsse
des Landesparteitags durch, leitet die gesamte Arbeit der Partei und vertritt
durch den Vorsitzenden die Kommunistische Partei Tchinos in den Auslandsbeziehungen.
Artikel 18 Das Politbüro des Zentralkomitees der Partei
besteht aus dem Generalsekretär und dem Geschäftsführer und wird
vom Zentralkomitee aus seinen Reihen gewählt. Sie arbeiten unter Weisung
des Parteivorsitzenden. Der Parteivorsitzende vertritt die Partei nach innen
und außen. Er spricht im Namen der Partei und führt Ehrungen im Namen
der Partei durch. Der Generalsekretär des Politbüros koordiniert die
Arbeit des Zentralkomitees mit den Parteiorganisationen, dem Staatsrat und dem
Nationalen Volkskongress. Der Geschäftsführer verwaltet die Mitgliederliste
und die Finanzen der Partei. Er trägt dem Landesparteitag zu jeder Sitzung
den Haushalt der Partei vor.
Artikel 19 Die Parteiorganisationen in der tchinosischen Volksbefreiungsarmee
arbeiten nach den Weisungen des Politbüros des Zentralkomitees. Die Politische
Hauptabteilung der tchinosischen Volksbefreiungsarmee ist das Organ der Militärkommission
beim Zentralkomitee für die politische Arbeit. Sie ist zuständig für
die Parteiarbeit und politische Arbeit in der Armee. Die Militärkommission
beim Zentralkomitee bestimmt über das organisatorische System und die organisatorischen
Organe der Partei in der Armee. Die Mitglieder der Militärkommission beim
Zentralkomitee werden durch das Zentralkomitee berufen und abberufen.
Kapitel IV Die Disziplin der Partei
Artikel 20 Die Parteidisziplin ist die Verhaltensregel, die
die Parteiorganisationen aller Ebenen und alle Parteimitglieder einhalten müssen,
und die Garantie für die Wahrung der Geschlossenheit und Einheit der Partei
und für die Erfüllung der Aufgaben der Partei. Die Parteiorganisationen
müssen die Parteidisziplin strikt durchführen und wahren, die Parteimitglieder
müssen sich bewusst der Parteidisziplin unterwerfen.
Artikel 21 Die Parteiorganisationen sollen Parteimitglieder,
die die Parteidisziplin verletzen, im Geiste von „Aus früheren Fehlern
lernen, um künftige zu vermeiden, und die Krankheit bekämpfen, um
den Patienten zu retten“ sowie nach dem Wesen der Fehler und der Schwere
des Falls kritisieren, erziehen oder schließlich der Disziplinarstrafe
unterwerfen.
Parteimitglieder, die das Strafgesetz ernstlich verletzen, müssen aus
der Partei ausgeschlossen werden.
Es ist in der Partei streng verboten, ein Parteimitglied mit Mitteln zu behandeln,
die dem Parteistatut oder den Gesetzen des Staates zuwiderlaufen, und streng
verboten sind Repressalien, falsche Anschuldigungen und Verfolgungen. Jede Parteiorganisation
oder Einzelperson, die diese Bestimmungen verletzt, muss nach der Parteidisziplin
und den Gesetzen des Staates zur Rechenschaft gezogen werden.
Artikel 22 Es gibt fünf Arten von Disziplinarstrafen der
Partei: Verwarnung, strenge Verwarnung, Entzug der Parteifunktion, Bewährung
innerhalb der Partei und Ausschluss aus der Partei.
Die Bewährungsfrist für ein Parteimitglied darf einen Monat nicht
überschreiten. Während der Bewährungsfrist hat das betreffende
Parteimitglied nicht das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen, zu wählen
oder gewählt zu werden. Hat ein Parteimitglied während der Bewährungsfrist
tatsächlich seine Fehler korrigiert, so sollen seine Rechte als Parteimitglied
wiederhergestellt werden. Beharrt es auf seinen Fehlern, statt sie zu korrigieren,
ist es aus der Partei auszuschließen.
Der Ausschluss aus der Partei ist die schwerste aller innerparteilichen Disziplinarstrafen.
Das Zentralkomitee muss zu dem Beschluss eines Parteiausschlusses die Fakten
des betreffenden Falles und die Meinungen darüber umfassend studieren und
äußerste Sorgfalt walten lassen.
Artikel 23 Jeder Beschluss, einem Mitglied oder einem Kandidaten
des Zentralkomitees der Partei oder eines lokalen Parteikomitees jeder Ebene
die Parteifunktion zu entziehen oder sie in den Bewährungszustand zu versetzen
oder sie aus der Partei auszuschließen, muss vom Zentralkomitee mit Zweidrittelmehrheit
gefasst werden. Unter besonderen Umständen kann der Beschluss über
die Disziplinarmaßnahme vorerst vom Vorsitzenden der Partei gefasst werden,
der bei der Einberufung des Zentralkomitees nachträglich bestätigt
werden wird.
Verstößt ein Mitglied des Zentralkomitees schwer gegen das Strafgesetz,
wird sein Ausschluss aus der Partei einstimmig von den anderen Mitgliedern des
Zentralkomitees beschlossen.
Kapitel V Die Formen der Mehrparteien-Zusammenarbeit
Artikel 24 Die Kommunistische Partei Tchinos arbeitet mit
den anderen demokratischen Parteien der Volksrepublik Tchino zusammen. Dies
wird in folgenden Formen praktiziert:
(1) Demokratische Konsultativkonferenz. Das Politbüro des Zentralkomitees
der KPT lädt die Führer der demokratischen Parteien und parteilose
Persönlichkeiten zu Besprechungen ein, um ihre Meinungen über wichtige
Richtlinien und Prinzipien, über die entschieden werden soll, anzuhören.
Diese Kosultativkonferenz findet regelmäßig, aber mindestens einmal
alle zwei Monate statt.
(2) Vertrauliche Gespräche auf hoher Ebene. Je nach aktuellem
Anlaß lädt das Politbüro des Zentralkomitees der KPT die Führer
der demokratischen Parteien und parteilose Persönlichkeiten zu Gesprächen
im kleinen, vertraulichen Kreis ein, um Meinungen über Fragen von gemeinsamem
Interesse auszutauschen.
(3) Schriftliche Vorschläge oder Gespräche. Die Führer
der demokratischen Parteien und parteilose Persönlichkeiten können
jederzeit dem Zentralkomitee der KPT schriftliche Vorschläge zur Staatspolitik
oder zu wichtigen Fragen unterbreiten oder mit Verantwortlichen des Zentralkomitees
eine Besprechung verabreden.
Die Führer der demokratischen Parteien können den Sitzungen des Landesparteitages
mit beratender Stimme beiwohnen.
Artikel 25 Die Kommunistische Partei Tchinos akzeptiert die
Eliten der demokratischen Parteien und fördert die Zusammenarbeit mit diesen.
Daher können auf Empfehlung der Zentralkomitees der KPT Mitglieder der
demokratischen Parteien in führenden Positionen der Regierung und der Justizorgane
mitarbeiten.
Kapitel VI Das Emblem und die Fahne der Partei
Artikel 26 Das Emblem der Kommunistischen Partei Tchinos sind
die Buchstaben "KPT" vor dem goldenen Muster aus Sichel und Hammer.
Artikel 27 Die Fahne der Kommunistischen Partei Tchinos ist
eine rote Fahne, die mit dem Emblem der Partei versehen ist.
Artikel 28 Das Emblem und die Fahne der Kommunistischen Partei
Tchinos sind das Symbol und Kennzeichen der Kommunistischen Partei Tchinos.
Die Parteiorganisationen aller Ebenen und jedes Parteimitglied müssen die
Würde des Emblems und der Fahne der Partei wahren. Das Emblem und die Fahne
der Partei sind nach den betreffenden Bestimmungen anzufertigen und zu gebrauchen.
(Gegeben am 18. Mai 2004)
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